Änderungen im kleinen Grenzverkehr

Vom Kreis Nordfriesland:

Die Regelungen für den kleinen Grenzverkehr zwischen Deutschland und Dänemark mit Pferden haben sich geändert. Grund dafür ist das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union, das bisherige Ausnahmeregelungen für einzelne Regionen nicht mehr vorsieht.
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Bislang konnten Reiter aus den grenznahen Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg lediglich mit dem Equidenpass und einer selbst ausgestellten Erklärung nach Dänemark ausreiten. Für die Teilnahme an Turnieren in Dänemark genügte ein Zertifikat vom Veterinäramt sowie die Meldebestätigung des Turnierveranstalters. Beide Erleichterungen gelten seit dem 17. Oktober nicht mehr.
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Für Pferde wird für den Übertritt der deutsch-dänischen Grenze seitdem ein Traces-Zertifikat benötigt. Es muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden und setzt eine amtstierärztliche Begutachtung des Pferdes voraus. Das entsprechende Formular unseres Veterinäramtes finden Sie unter https://t1p.de/jmtm.
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Die verantwortlichen Ministerien in Deutschland und Dänemark prüfen derzeit jedoch Möglichkeiten für neue Erleichterungen.
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