Pressemitteilung des P-SH

Sportveranstaltungen nur mit Sondergenehmigung in Schleswig-Holstein wieder möglich


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei eine Pressemitteilung betr. neuer Informationen über Lockerungen ab dem 18.5.2020 in Schleswig-Holstein.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein beschließt weitere Lockerungen in Sachen Sport. So
sind beispielsweise Seminar- und Lehrgangsveranstaltungen mit maximal 50 Personen erlaubt,
Sportveranstaltungen nur mit Sondergenehmigung. Diese Lockerungen treten ab Montag, 18.
Mai 2020, in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Langhoff
Pferdesportverband Schleswig-Holstein
Landeskommission für PLS in Schleswig-Holstein
Marienstr. 15, 23795 Bad Segeberg,
Tel: +49 4551 8892-10
Fax: +49 4551 8892-20
E-Mail: Langhoff@psvsh.de
Internet: www.pferdesportverband-sh.de

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